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AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen von SCHÄFER, Projekt V-Limo.
                                                                                           Stand 11.11.2011
 
§ 1 Geltungsbereich
 
Nachstehende Vertragsbedingungen von SCHÄFER, Projekt V-Limo, weiter SCHÄFER, gelten für alle Verträge bezüglich Autovermietung und Vermittlung sowie Chauffeurservice und sonstige Nebenleistungen. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Mündliche Nebenvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt wurden. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich oder fernmündlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde und erst mit Eingang der Anzahlung auf dem Geschäftskonto ist das Mietdatum verbindlich festgelegt.

§ 2 Beförderung

2.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken, sowie das Rauchen im Fahrzeug und Tierhaltung sind nicht gestattet

2.2 Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht und Pflicht zur spezielle Rückhalte-Einrichtungen für die Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind. Bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.

2.3 Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist SCHÄFER  oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich allen Neben- und Sonderleistungen, berechnet. Bei grober Verunreinigung oder Beschädigung des Fahrzeugs werden die Reinigungs- und Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

§ 3 Pass- und Zollvorschriften

Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes.

§ 4 Verzögerungen/Verlängerungen der Mietzeit

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von SCHÄFER.
Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich, sofern SCHÄFER  der Verlängerung zustimmt.

§ 5 Vermittlung an Fremdfirmen

5.1 Bei Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietfirma Vertragspartner.

5.2 Auftragsausführende Fremdfirma nimmt den Auftrag an und übernimmt damit die volle Verantwortung dem Kunden gegenüber für die Ausführung des Auftrages.

5.3 SCHÄFER ist in diesem Fall ausschließlich als Kontaktvermittler tätig.

§ 6  Rücktritt

SCHÄFER ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Bei Ausfällen durch höhere Gewalt wird der Fahrpreis nicht bzw. entsprechend dem ausgeführten Teil des Vertrages teilweise berechnet.

§ 7 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.

Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden.

Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

§ 8 Haftung von  SCHÄFER

8.1 In Fallen, wenn das Auto aus technischen Gründen ausfällt oder verkauft ist stellt der Vermieter andere Stretchlimousine zur Verfügung zu.

8.2 Bei Nichteinhaltung des Auftrags der Autobesitzer durch höhere Gewalt (z.B. Autodefekt, Spiegelglatte Straßen) kann keine Entschädigung gefordert werden (bezahlter Mietpreis wird zurückerstattet).

8.3 Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SCHÄFER  zurückzuführen.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung des gesamten Endpreises spätestens fällig bei Beendigung der Fahrt, zahlbar nach Erhalt des Fahrtnachweises.

Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für jede darüber hinausgehende und angefangene Mietstunde werden die Preise der jeweils gültigen Pauschalpreisliste voll berechnet.

Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet SCHÄFER  dem Kunden Zinsen in Höhe von 14% und Mahngebühren von Euro 5,00 für jede Mahnung.

§ 10 Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnet SCHÄFER folgenden Anteil der vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz:

Anzahlungssumme bis 6 Monate vor Termin, 50% bis 4 Wochen vor Termin ; danach 75% vom Auftragspreis.

Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend.

§ 11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Rottweil.

 

 

 
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